Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Garten- und Landschaftsbauleistungen zwischen SHG Garten- und Landschaftsbau (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistungen zustande.

(3) Kostenvoranschläge und Beratungstermine sind für den Auftraggeber unverbindlich und kostenfrei, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist das schriftliche Angebot des Auftragnehmers.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Mehrleistungen, die vom Auftraggeber nachträglich gewünscht werden, werden gesondert vergütet.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrags qualifizierter Subunternehmer zu bedienen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsflächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind und erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung stehen.

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über die Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation) sowie über sonstige Besonderheiten des Grundstücks, soweit ihm diese bekannt sind.

(3) Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Baumfällgenehmigungen) beschafft der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer unterstützt hierbei auf Wunsch.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei umfangreichen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Ausführungsfristen und Witterung

(1) Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Garten- und Landschaftsbauarbeiten sind witterungsabhängig. Verzögerungen aufgrund ungeeigneter Witterung (z. B. Frost, Dauerregen), höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht hierdurch nicht.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung nach Fertigstellung abzunehmen (§ 640 BGB). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(2) Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Werkleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2) Keine Gewähr übernimmt der Auftragnehmer für das Anwachsen von Pflanzen, wenn die vereinbarte oder empfohlene Fertigstellungs- und Entwicklungspflege nicht durch ihn durchgeführt wird, sowie für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Dritteinwirkung, extreme Witterung oder Wildverbiss.

(3) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Rechtlich geprüft: Diese Rechtstexte wurden anwaltlich geprüft und werden regelmäßig auf Aktualität kontrolliert.